Allgemeine Vorgaben

„Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. (….) Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln.

Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben.“[1]

 „Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe der Lehrpläne kurze schriftliche Übungen zulässig.

Schriftliche Arbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und im Fach Englisch geschrieben.

In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet. Vor der Versetzung in die Klasse 3 sollen die Kinder an die Leistungsbewertung mit Noten herangeführt werden.“[2]

In den Klassen 3 und 4 werden die Leistungen der Kinder mit Noten bewertet.[3]

 UMSETZUNG

Die Bedeutung eines pädagogischen Leistungsverständnisses, das Anforderungen mit individueller Förderung verbindet sowie die Konsequenzen für die Leistungsbewertung sind in den Richtlinien dargestellt (s. Grundlagen).

Die Schülerinnen und Schüler erhalten daher individuelle Rückmeldungen über ihre Lernentwicklung. Lernerfolge und Lernschwierigkeiten werden mit Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden. Fehler und Unsicherheiten werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheiten und Herausforderungen genutzt. Auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung werden Schlüsse für die Gestaltung der individuellen Förderung gezogen. Kriterien und Maßstäbe der Leistungsbewertung sollen für die Kinder transparent sein, damit sie lernen, ihre Arbeitsergebnisse selbst einzuschätzen und zunehmend selbst Verantwortung für ihr weiteres Lernen übernehmen können.

Die Erarbeitung eines Leistungskonzeptes, das ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Leistungsbewertung an unserer Schule ermöglicht, ist uns sehr wichtig. Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den in unseren Arbeitsplänen beschriebenen und auf Elternabenden erläuterten Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen. Schriftliche Arbeiten werden in der Regel von den Lehrerinnen und Lehrern der Parallelklassen gemeinsam geplant und einheitlich geschrieben.

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen, und praktischen Leistungen.

Als Leistungen werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind zu berücksichtigen.

DEUTSCH

UMSETZUNG

Die Bedeutung eines pädagogischen Leistungsverständnisses, das Anforderungen mit individueller Förderung verbindet sowie die Konsequenzen für die Leistungsbewertung miteinbezieht, sind in den Richtlinien dargestellt (s. Grundlagen).

Die Schülerinnen und Schüler erhalten daher individuelle Rückmeldungen über ihre Lernentwicklung. Lernerfolge und Lernschwierigkeiten werden mit Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden. Fehler und Unsicherheiten werden als Lerngelegenheiten und Herausforderungen genutzt. Auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung werden Schlüsse für die Gestaltung der individuellen Förderung gezogen. Kriterien und Maßstäbe der Leistungsbewertung sollen für die Kinder transparent sein, damit sie lernen, ihre Arbeitsergebnisse selbst einzuschätzen und zunehmend selbst Verantwortung für ihr weiteres Lernen übernehmen können.

Die Erarbeitung eines Leistungskonzeptes, das ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Leistungsbewertung an unserer Schule ermöglicht, hat im Rahmen von pädagogischen Konferenzen stattgefunden.

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den in unseren Arbeitsplänen beschriebenen und auf Elternabenden erläuterten Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen.

Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ werden in den Klassenarbeiten der Klassen 3 und 4 komplexe Leistungen des Faches überprüft. Dies können z.B. sein:

  • freie oder gebundene Texte
  • durch Literatur angeregte Texte
  • Beantwortung von Fragen zu einem Text
  • Nachdenkaufgaben oder Korrekturaufgaben zum Rechtschreiben
  • Kombination solcher Aufgaben

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen, und praktischen Leistungen.

Als Leistungen werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind zu berücksichtigen.

Inhaltlich orientiert sich die Leistungsbewertung an den im Lehrplan beschriebenen Kompetenzerwartungen. Alle von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen sind Grundlage der Leistungsbewertung. Dazu gehören mündliche Mitarbeit und schriftliche Arbeiten (im Unterricht erstellte schriftliche Aufgaben, Erarbeitungen und Lernzielkontrollen). Bewertet werden können nur die im Unterricht erarbeiteten Inhalte.

Fachbezogene Bewertungskriterien sind insbesondere:

Sprechen und Zuhören

  • die Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihre situations- und rollenangemessene Kommunikation

Schreiben

  •   die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, Texte in für sie schreibrelevanten Situationen zu verfassen, d.h. sie zu planen, zu schreiben und darüber zu beraten, zu überarbeiten und zu gestalten

Richtig Schreiben

  • die Feststellung, an welcher Stelle auf dem Weg zur normgerechten Schreibung die Schülerin oder der Schüler steht; Grundlage sind die eigenen Texte

Lesen – mit Texten und Medien umgehen

  • das Verstehen von geschriebenen Texten sowie von gehörten und gesehenen Medienbeiträgen

Sprache und Sprachgebrauch untersuchen

  • die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, grundlegende Operationen an Wort und Satz durchzuführen und sich metasprachlich zu verständigen

Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab in altersangemessener Form – z.B. anhand von Beispielen – verdeutlicht werden, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben.[4]

Aus folgenden Bereichen werden Leistungen bewertet:

  1. mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch (Lehrplan: „Sprechen und Zuhören“ und „Schreiben“)
  2. Rechtschreibung (Lehrplan: „Schreiben – Richtig schreiben“, „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“)
  3. Lesen – mit Texten und Medien umgehen

Leistungsbewertung im Fach Deutsch allgemein: Schuleingangsphase 

Gerade die besondere Situation in der Schuleingangsphase, deren Rahmenbeschreibung eine Verweildauer der Kinder bis zu 3 Jahren festlegt und das besondere Konzept der Jahrgangsmischung an unserer Schule, stellt Lehrpersonen vor die Herausforderung,  die individuelle Stärken und Lernfortschritte der Schüler mit den im Lehrplan formulierten Kompetenzanforderungen zu vereinbaren. Es kann daher vorkommen, dass die objektive Leistungsmessung durch Leistungstests im Widerspruch zu dem individuellen Lernfortschritt eines Kindes steht.

Insofern sind alle Maßnahmen zur Leistungsfeststellung und -bewertung vor allem mit dem primären Ziel der Diagnostik des nötigen Förder- und Forderbedarfs zu sehen. Deswegen distanzieren wir uns vom traditionellen Bild der Erhebung des Lernstandes als Messinstrument zur Kategorisierung in verschiedenen Leistungsgruppen.

Von zentraler Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Beobachtungen der Lehrerinnen und Lehrer. Innerhalb der freieren Arbeitsformen melden wir Kindern in Einzelgesprächen zurück, wie wir ihre individuellen Leistung einschätzen und wir beraten und ermutigen Schüler bei Schwierigkeiten.

Eine  Leistungsbewertung sollte sachlich und niemals mit persönlicher Wertung des Kindes erfolgen. Um eine kindgerechte Form der Rückmeldung bei Leistungstests zu geben, die die Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse (ab dem 2. Halbjahr) an die Vorgaben des in Bochum verbindlich eingeführten Methodenpass gewöhnen soll, wird an die dort benutzen Bildsysteme angeknüpft. Die Punkte- bzw. Prozentverteilung (siehe „Heranführung an Noten“) wird den jeweiligen Smileys zugeordnet. 

Mündlicher und Schriftlicher Sprachgebrauch 

  1. Schuljahr

Im ersten Schuljahr werden entsprechend der Kompetenzerwartungen die Leistungen überwiegend beobachtet und es erfolgen nur wenige schriftliche Kontrollen.

Kurze Lernzielkontrollen dienen der Beobachtung der Lernentwicklung, zur Diagnose und als Grundlage für die Unterrichtsentwicklung. Die Rückmeldung erfolgt im Dialog mit den SchülerInnen und deren Eltern. Schwerpunkt ist der Aufbau von Lese- und Schreibmotivation sowie das Erlernen der Druckschrift.

Leistungsrückmeldung in Form von Lernberichten (Zeugnissen)

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 1

Am Ende der Klasse 1 bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Berichtszeugnis, das folgende Kompetenzerwartungen berücksichtigt:

XY …

– erzählt verständlich und zusammenhängend.

– hört den Erzählungen anderer zu und fragt ggf. nach.

– hält einfache Gesprächsregeln ein.

– entwickelt eigene Schreibideen zu Schreibanlässen.

– schreibt eigene Wörter, Sätze oder Texte auf.

– schreibt flüssig und formklar in Druckschrift.

 Mündlicher und Schriftlicher Sprachgebrauch

  1. Schuljahr

Im zweiten Schuljahr werden die SchülerInnen behutsam an das Schreiben von freien und angeleiteten Texten herangeführt. Entsprechend der Kompetenzerwartungen werden die Leistungen beobachtet und bewertet.

Schwerpunkt der Beobachtung im schriftlichen Sprachgebrauch ist die Vollständigkeit der Sätze und die Lesbarkeit der Texte. Die Rückmeldung erfolgt im Dialog mit den Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern. Ergänzend dazu erfolgt eine Rückmeldung ab dem 2. Halbjahr im Sinne der Heranführung an Noten (siehe „System zur Heranführung an Noten“).

 Leistungsrückmeldung in Form von Lernberichten (Zeugnissen)

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 2

Am Ende der Klasse 2 bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Berichtszeugnis, das folgende Kompetenzerwartungen berücksichtigt:

XY…

– spricht verständlich, zusammenhängend und situationsangemessen.

– beteiligt sich an Gesprächen und hält Gesprächsregeln ein.

– hört den Erzählungen anderer zu, fragt ggf. nach und bezieht dazu

Stellung.

– spielen kleine Rollen (z.B. im Figurenspiel)

– schreibt eigene Texte frei oder nach Vorgaben verständlich auf.

– lernt eine verbundene Handschrift kennen und führt diese flüssig aus.

 Mündlicher und Schriftlicher Sprachgebrauch

  1. und 4. Schuljahr

Im 3. und 4. Schuljahr werden in einem Halbjahr mindestens zwei Texte geplant und aufgeschriebenen. Dabei liegt es in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte einer Stufe, über die Textsorte zu entscheiden. Die Leistung ist auf der Grundlage der eingeführten Kriterien zu bewerten.

Die Rechtschreibung fließt nicht in die Bewertung der Textproduktion ein.

Die individuelle Rückmeldung erfolgt anhand der vorher besprochenen Schreibkriterien, die den Schülerinnen und Schülern bereits vor dem Verfassen der Texte transparent gemacht werden und eine Hilfestellung zur Textproduktion und -überarbeitung darstellen soll.

Grundlegende Kriterien sind z.B.:

 – vollständige Sätze

– grammatikalische Richtigkeit

– Wechsel von Satzanfängen und Satzbau

– Vermeiden von Wortwiederholungen

– treffende Nomen, Verben und Adjektive

– Beachten der Zeitform

– passende Überschrift

Einzelne Kriterien variieren je nach der zu verfassenden Textform. Korrekturzeichen zeigen an, welche Fehlerquellen vorliegen. Dies kann farblich oder symbolisch erfolgen.

Mündlicher und Schriftlicher Sprachgebrauch

Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 3

XY beherrscht folgende Kompetenzen in besonderem Maße überwiegend wechselhaft selten/noch nicht
DEUTSCH
Sprachgebrauch (mündlich und schriftlich)
kann vor einer Gruppe etwas sicher vortragen.        
äußert sich verständlich und folgerichtig.        
spricht und schreibt grammatikalisch richtig.        
kann Texte nach vorgegebenen Kriterien schreiben.        
entwickelt eigene Schreibideen.        
kann mit treffsicherem Wortschatz erarbeitete Textformen einfallsreich gestalten.        

Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4

Am Ende der Klasse 4 werden Notenzeugnisse ausgegeben, die durch den Kompetenzpass für die Stadt Bochum (erstellt im Rahmen des Projektes „Schulen in Team“ in Abstimmung mit dem Schulamt Bochum) und die individuellen Empfehlungen ergänzt werden. Die Zeugnisnoten ergeben sich aus den Kompetenzerwartungen (siehe Leistungsrückmeldung Klasse 3).

Mündlicher und Schriftlicher Sprachgebrauch

Die Note Sprachgebrauch setzt sich im 3. und 4. Schuljahr wie folgt zusammen:

Sprechen und Zuhören:                              50%

  • verstehend zuhören
  • Gespräche führen
  • zu anderen sprechen
  • szenisch spielen

Schreiben:                                                  50%

  • über Schreibfertigkeiten verfügen
  • Texte situations- und adressatengerecht verfassen

Rechtschreibung

 1.Schuljahr

Im 1. Schuljahr erfolgen kurze Lernzielkontrollen, die zur Beobachtung der Lernentwicklung, zur Diagnose und als Grundlage für die Unterrichtsentwicklung genutzt werden. Dabei werden insbesondere die Kenntnis der Buchstaben und die Entwicklung der lautgetreuen Schreibung der Wörter überprüft. Die Rückmeldung erfolgt über eine kurze mündliche oder schriftliche Bemerkung.

Leistungsrückmeldung in Form von Lernberichten (Zeugnissen)

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 1

Am Ende der Klasse 1 bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Berichtszeugnis, das folgende Kompetenzerwartungen berücksichtigt:

XY…

–   hört die Lautfolge von Wörtern ab und schreibt Wörter lautgetreu auf.

–   sammelt und ordnet Wörter.

–   schreibt bekannte Sätze oder kurze Texte mit überwiegend

lautgetreuen Wörtern ab.

Rechtschreibung

 2. Klasse

Im 2. Schuljahr erfolgen kurze Lernzielkontrollen. Die Rückmeldung erfolgt im Dialog mit den Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern. Ergänzend dazu erfolgt eine Rückmeldung ab dem 2. Halbjahr im Sinne der Heranführung an Noten (siehe „System zur Heranführung an Noten“).

 Die Rechtschreibbewertung und die Diagnose der Rechtschreibleistung im 2. Schuljahr basieren auf folgenden drei Bereichen:

  1. Textproduktionen
  2. Abschreibtexte
  3. Lernzielkontrollen zu:

– Wortarten, Satzzeichen und besonders eingeführten Miniwörter

– den eingeführten Rechtschreibphänomenen

Die 3 Bereiche

  1. Diagnose durch Textproduktionen

In freien oder gebundenen Schülertexten wird die Rechtschreibleistung mit Blick auf die bisher erarbeiteten Rechtschreibphänomene bewertet.

  1. Abschreibtexte

Es werden Abschreibtexte als Lernzielkontrollen geschrieben, aber es werden auch Abschreibleistungen aus dem Deutschheft zur Bewertung herangezogen.

Rechtschreibung: 2. Klasse

 

Lernzielkontrollen: Wortarten, Satzzeichen, Miniwörter, erlernte Rechtschreibphänomene

 

Die verbindlichen Fachbegriffe und die einzuführenden Rechtschreibregeln werden im Rahmen der Lernzielkontrollen untersucht. Die Lernzielkontrollen berücksichtigen somit die im Zeugnis aufgeführten Kompetenzerwartungen.

 

Leistungsrückmeldung in Form von Lernberichten (Zeugnissen)

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 2

Am Ende der Klasse 2 bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Berichtszeugnis, das folgende Kompetenzerwartungen berücksichtigt:

XY…

  • wendet beim Schreiben eigener Texte die im Unterricht erarbeiteten Rechtschreibregel an.
  • nutzt Abschreibtechniken und schreibt bekannte Texte mit überwiegend lautgetreuen Wörtern fehlerfrei ab.

 

 Rechtschreibung

 

  1. und 4. Schuljahr

 

Folgende Bereiche des Lehrplans fließen in die Bewertung mit ein:

 

  • richtig schreiben
  • sprachliche Verständigung untersuchen
  • an Wörtern, Sätzen und Texten arbeiten
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sprachen entdecken
  • grundlegende sprachliche Strukturen und Begriffe kennen und anwenden

 

Die Rechtschreibbewertung und die Diagnose der Rechtschreibleistung im 3. und 4. Schuljahr basieren auf folgenden drei Bereichen:

 

  1. Textproduktionen
  2. Abschreibtexte
  3. Lernzielkontrollen zu:

 

  • dem Grundwortschatz
  • den Rechtschreibregeln
  • dem Nachschlagen in der Wörterliste bzw. im Wörterbuch

  

Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 3

 

XY beherrscht folgende Kompetenzen in besonderem Maße überwiegend wechselhaft selten/noch nicht
DEUTSCH
Rechtschreiben
erkennt verschiedene Satzarten und setzt die richtigen Satzzeichen.        
kann die eingeführten Wortarten unterscheiden.        
wendet die eingeführten Rechtschreibhilfen und -regeln an.        
kann Texte korrekt abschreiben.        
schreibt formklar.        

 

Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4

 

Am Ende der Klasse 4 werden Notenzeugnisse ausgegeben, die durch den Kompetenzpass für die Stadt Bochum (erstellt im Rahmen des Projektes „Schulen in Team“ in Abstimmung mit dem Schulamt Bochum) und die individuellen Empfehlungen ergänzt werden. Die Zeugnisnoten ergeben sich aus den Kompetenzerwartungen (siehe Leistungsrückmeldung Klasse 3).

 

 

Lesen – mit Texten und Medien umgehen

  1. Schuljahr

 

Die Leseleistung in Klasse 1 wird durch Beobachtungen im Unterricht und kleine Übungen zum sinnentnehmenden Lesen eingeordnet. Es erfolgen kurze Lernzielkontrollen ab dem zweiten Halbjahr des 1. Schuljahrs, die zur Beobachtung der Lernentwicklung, der Diagnose und als Grundlage für die Unterrichtsentwicklung genutzt werden.

Die Rückmeldung erfolgt über eine kurze mündliche bzw. schriftliche Bemerkung.

 

Leistungsrückmeldung in Form von Lernberichten (Zeugnissen)

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 1

 

 

Am Ende der Klasse 1 bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Berichtszeugnis, das folgende Kompetenzerwartungen berücksichtigt:

 

XY…

 

  • liest einfache Wörter und Sätze sinnentnehmend.
  • kann kurze Texte in angemessenem Tempo (vor-) lesen.
  1. Schuljahr

 

Die Leseleistung in Klasse 2 wird durch Beobachtungen im Unterricht und kleine Übungen zum sinnentnehmenden Lesen eingeordnet. Es erfolgen kurze Lernzielkontrollen, die zur Beobachtung der Lernentwicklung, der Diagnose und als Grundlage für die Unterrichtsentwicklung genutzt werden.

Die Rückmeldung über eine kurze mündliche bzw. schriftliche Bemerkung. Ergänzend dazu erfolgt eine Bewertung ab dem 2. Halbjahr im Sinne der Heranführung an Noten (siehe „System zur Heranführung an Noten“).

 

Leistungsrückmeldung in den Lernberichten (Zeugnissen)

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 2

 

 

Am Ende der Klasse 2 bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Berichtszeugnis, das folgende Kompetenzerwartungen berücksichtigt:

 

XY…

 

  • liest kurze, altersgemäße Texte selbstständig und beantwortet Fragen zum Text.
  • liest kurze, schriftliche Arbeitsaufträge und handelt danach.
  • äußert Gedanken und Gefühle zu Texten.
  • kann bekannte Texte sinngestaltend vorlesen.

 

Lesen – mit Texten und Medien umgehen

 

  1. und 4. Schuljahr

Die Leseleistung in den Klassen 3 und 4 wird weiterhin mithilfe verschiedener Test, z.B.  des Stolperwörter-Lesetests, bewertet. Als Diagnoseinstrument werden verschiedene Lesediagnosen genutzt wie z.B. der Tempo- und Verständnischeck, die Lese-WM etc.

 

Folgende Bereiche werden in die Bewertung miteinbezogen:

 

  • über Lesefähigkeiten verfügen
  • über Leseerfahrungen verfügen
  • Texte erschließen/ Lesestrategien nutzen
  • Texte präsentieren

 

Instrumente zur Feststellung der Leseleistung können zu gleichen Teilen

 

  • reproduktive Fragestellungen, z.B. gesuchte Wörter oder Sätze in einem Text finden
  • angegebene Sachverhalte aus einer Textpassage erschließen. Strategien zur Orientierung im Text nutzen
  • zentrale Aussagen von Texten erfassen und sie zusammenfassend wiedergeben.

 

Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 3

 

XY beherrscht folgende Kompetenzen in besonderem Maße überwiegend wechselhaft selten/noch nicht
DEUTSCH
Lesen – mit Texten und Medien umgehen
kann bekannte Texte sinngestaltend vorlesen.        
kann unbekannte Texte fließend vorlesen.        
kann den Inhalt von Texten erfassen.        
kann Texte in angemessenem Tempo lesen.        

 

 

Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4

 

Am Ende der Klasse 4 werden Notenzeugnisse ausgegeben, die durch den Kompetenzpass für die Stadt Bochum (erstellt im Rahmen des Projektes „Schulen in Team“ in Abstimmung mit dem Schulamt Bochum) und die individuellen Empfehlungen ergänzt werden. Die Zeugnisnoten ergeben sich aus den Kompetenzerwartungen (siehe Leistungsrückmeldung Klasse 3).

 

Die Teilnote für den Bereich „Lesen – mit Texten und Medien umgehen“ setzt sich zu gleichen Teilen wie folgt zusammen:

 

 

– sinnentnehmendes Lesen

 

– Lesefluss bei geübten Texten

 

– Lesefluss bei ungeübten Texten

 

Absprachen zur Leistungsüberprüfung/Diagnostik im Fach Deutsch für die Klassen 1 und 2

 

  • Klasse 1

z. B.

  • Bild-Wort-Test (1x pro Halbjahr)
  • Stolperwörter-Lesetest (Ende Klasse 1)
  • Tempo- und Verständnischecks, Lese-WM etc. in Absprache mit den Eltern als Diagnoseinstrument für den Bereich „Lesen“ (ab dem 2. Halbjahr)
  • Diktat zur Diagnose ab dem 2. Halbjahr (ohne Benotung)
  • „Halbjahrescheck: Erstklässler“ (1x im Jahr zum Halbjahr)
  • Abschreibtexte ab dem 2. Halbjahr

 

 

  • Klasse 2

z. B. 

  • Tempo- und Verständnischecks, Lese- WM etc. in Absprache mit den Eltern als Diagnoseinstrument für den Bereich „Lesen“ (ab November bis Juni)
  • Stolperwörter-Lesetest (Ende Klasse 2)
  • pro Halbjahr wird mindestens 1 Rechtschreib-/Grammatiktest geschrieben, der vorher eingeführte Rechtschreib- und Grammatikphänomene und Übungen in den Blick nimmt
  • Durchführung der Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA) zu diagnostischen Zwecken und zur Einteilung einer zusätzlich klassenübergreifenden Rechtschreibförderung durchgeführt (Beginn Klasse 2)
  • Abschreibtexte

 

 

System zur Heranführung an die Noten ab dem 2. Halbjahr, 2. Klasse (§ 5/6 AO-GS)

 

Laut Schulkonferenzbeschluss erfolgt die Rückmeldung über Lernerfolge für alle Kinder der Schuleingangsphase über einen an die Eltern formulierten Lernbericht, der für die Aussagen über den Leistungsstand sowie die Lernentwicklung die oben aufgeführten Kriterien heranzieht. Um die Schülerinnen und Schüler an die Benotung in Klasse 3 und 4 heranzuführen, werden, spätestens ab dem 2. Halbjahr der Klasse 2, Leistungen in Form eines Smileysystems (angelehnt an den Kompetenzpass der Stadt Bochum) an die Eltern und Kinder rückgemeldet. Über diese Art der Heranführung an Noten werden die Eltern der 2. Klässler auf dem 2. Elternabend informiert.

Absprachen zur Leistungsüberprüfung/Diagnostik im Fach Deutsch für die Klassen 3 und 4

 

  • Klasse 3 (pro Halbjahr)

 

  • 2 Rechtschreiblernzielkontrollen (inkl. Grammatik)
  • zu Beginn des Schuljahres: Durchführung der Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA)
  • Tempo- und Verständnischecks/ Lese-WM etc. (Lesen) als Diagnoseinstrument
  • 2 schriftliche Arbeiten (dies können freie oder gebundene Texte, durch Literatur angeregte Texte, Textentwürfe und Überarbeitungen sein)

 

  • Klasse 4 (pro Halbjahr)

 

  • 2 Rechtschreiblernzielkontrollen (inkl. Grammatik)
  • zu Beginn des Schuljahres: Durchführung der Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA)
  • Tempo- und Verständnischecks/ Lese-WM etc. (Lesen) als Diagnoseinstrument
  • 2 schriftliche Arbeiten (dies können freie oder gebundene Texte, durch Literatur angeregte Texte, Textentwürfe und Überarbeitungen sein)

 

 

Zusammensetzung der Gesamtnote Deutsch:

 

Sprachgebrauch (schriftlich/ mündlich):         33,3 %

Rechtschreibung:                                                   33,3 %

Lesen:                                                                        33,3 %

 

 

 

ENGLISCH

Die Leistungsbewertung im Fach Englisch (Klasse 3 und 4) bezieht sich auf alle Bereiche des Faches, wobei die Schwerpunkte Hörverstehen und Hör-Seh-Verstehen, Leseverstehen und Sprechen vorrangig berücksichtigt werden. Die Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit, Spontaneität und Verständlichkeit sowie Verfügbarkeit über elementare Redemittel sind hier entscheidende Kriterien. Die Überprüfung der Sprechfähigkeit kann über Einzel- Paar- und Gruppengespräche erfolgen. Das Kriterium der sprachlichen Richtigkeit wird zurückhaltend gewichtet. Der Schwerpunkt Orthographie fließt nicht in die Leistungsbewertung ein.

Den Bereichen aus dem Englischlehrplan werden folgende Schwerpunkte zugeordnet:

 

 

  1. Kommunikation

 

Hörverstehen/ Hör-Sehverstehen

  • reagiert richtig auf Arbeitsaufträge
  • ordnet einem gesprochenem Wort ein Bild zu
  • ordnet einem gesprochenem Satz ein Bild zu
  • reagiert auf Schlüsselwörter in einem gehörten Satz oder Text
  • versteht im Wesentlichen den Inhalt eines gehörten Textes
  • versteht Einzelheiten in einem gehörten Text

 

Sprechen

  • trägt Lieder, Gedichte und kurze Texte vor
  • benennt Realien und bildliche Darstellungen
  • benutzt einfache, vorher geübte Wörter und Satzmuster situationsgerecht und kontextgebunden
  • nutzt den bekannten Wortschatz im Rollenspiel

 

Leseverstehen

  • ordnet gehörten Wörtern die passenden Schriftbilder zu
  • ordnet geschriebenen Wörtern oder Sätzen das passende Bild zu
  • setzt einfache schriftliche Anweisungen um
  • entnimmt gezielt Informationen aus einem kurzen Text

 

Schreiben

  • schreibt Wörter und kurze Sätze von einer Vorlage ab
  • beschriftet Bilder und eigene Zeichnungen
  • erstellt kurze Sätze aus bekannten Satzbausteinen

 

Sprachmittlung

  • gibt mündliche und/oder schriftliche erhaltene Informationen sinngemäß auf Deutsch an andere weitere
  1. Interkulturelles Lernen

 

Handeln in Begegnungssituationen

  • kennt kulturspezifische Besonderheiten der Länder, in denen Englisch als Muttersprache gesprochen wird
  • kennt Kinderlieder, -reime und Kinderbücher aus dem englischsprachigen Raum

 

Lebenswelten erschließen und vergleichen

  • erschließt sich fremde Kulturen und Lebensweisen und vergleicht sie mit der eigenen Lebenswirklichkeit

 

 

  1. Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln

 

Aussprache und Intonation

 

  • spricht Wörter, Sätze und Redewendungen zunehmend richtig aus

 

Wortschatz und Redemittel

 

  • folgt dem einsprachigen Unterricht interessiert und beteiligt sich mit einfachen Strukturen

 

  1. Methoden

 

Entwicklung von Lernstrategien und Arbeitstechniken – Umgang mit Medien

 

  1. nutzen Mimik und Gestik als Verständigungshilfe
  2. nutzen unterschiedliche Behaltensstrategien

 

 

Experimentieren mit und Reflektieren über Sprache (language awareness)

 

  1. erkennt englische Wörter in der eigenen Lebenswelt
  2. erkennt typische Laute
  3. erkennt erste Zusammenhänge zwischen Schreibung und Aussprache
  4. erkennt einfache Gesetzmäßigkeiten im Englischen
  • erkennt die Besonderheiten im Klang der englischen Sprache

 

Folgendes kann themen- und stufenabhängig zur Leistungsbewertung zählen:

 

  • Hörübungen
  • Bereitschaft, sich auf die Sprache einzulassen
  • szenisches Spiel, Dialoge, role play
  • Bereitschaft, zu sprechen
  • Lieder
  • freie Texte
  • Interviews
  • Aufgabenverständnis
  • classroom phrases
  • Wörter, Sätze, Texte vorlesen
  • kleinen Texten Informationen entnehmen
  • Bildzuordnung
  • Reime
  • nachsprechen
  • Lernzielkontrollen
  • Wörtersammlung

 

     

     

    Leistungsrückmeldung in Form von Lernberichten (Zeugnissen)

     

    1. Schuljahr

     

    Im dritten Schuljahr werden entsprechend der Kompetenzerwartungen weiterhin die Leistungen überwiegend beobachtet und es erfolgen pro Halbjahr  2 schriftliche Lernzielkontrollen (jeweils 15 Minuten Arbeitszeit).

     

    Die Note für den Englischunterricht setzt sich wie folgt zusammen:

     

    Hörverstehen/ Hör-Sehverstehen:                   30%

    Sprechen:                                                              30%

    Leseverstehen:                                                     30%

    Schreiben:                                                             10%

     

    Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

    Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 3

     

    XY beherrscht folgende Kompetenzen in besonderem Maße überwiegend wechselhaft selten/noch nicht
    Englisch
    versteht Aufforderungen, Erklärungen, Dialoge im Unterrichtsgeschehen.        
    versteht in Hörtexten Detail-Informationen.        
    beteiligt sich an Unterrichtsgesprächen.        
    kann Redemittel situationsgerecht anwenden.        

    kann kurze Texte mit Hilfe von Textvorlagen und vorgegebenem Wortmaterial

    schreiben (z. B. Bilder beschriften, Lückentexte ergänzen, Notizen anfertigen).

           

     

     

    1. Schuljahr

     

    Im vierten Schuljahr werden entsprechend der Kompetenzerwartungen weiterhin die Leistungen überwiegend beobachtet und es erfolgen pro Halbjahr  2 schriftliche Lernzielkontrollen (jeweils 15 Minuten Arbeitszeit).

     

    Die Note für den Englischunterricht setzt sich wie folgt zusammen:

     

    Hörverstehen/ Hör-Sehverstehen:                   30%

    Sprechen:                                                              30%

    Leseverstehen:                                                    30%

    Schreiben:                                                             10%

     

    Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

    Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4

     

    XY …

     

    • folgt den Gesprächen und versteht gesprochene kindgemäße Texte.
    • Gebraucht vertraute Wendungen und Sätze.
    • spricht bekannte Wörter und Redewendungen zunehmend korrekt aus und imitiert vertraute Klang- und Betonungsmuster.
    • trägt einfache Texte auswendig vor.
    • schreibt vorgegebene Wörter und Sätze kontextbezogen ab.
    • bildet mit wenigen grammatischen Mustern einfache Sätze.

     

     

    MATHEMATIK

     

    Die Leistungsbewertung bezieht sich auf

     

    • „Prozessbezogene Bereiche“, die sich auf lebendige Auseinandersetzung mit Mathematik beziehen. Sie sind von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Aneignung und Nutzung der Mathematik.

     

    • Problemlösen/kreativ sein
    • Modellieren (Anwendung mathematischer Fragestellungen in Sachsituationen)
    • Argumentieren
    • Darstellen/Kommunizieren

     

    • „Inhaltsbezogene Bereiche“, die für den gesamten Mathematikunterricht der Grundschule und für das weiterführende Lernen von fundamentaler Bedeutung sind

     

    • Zahlen und Operationen
    • Raum und Form
    • Größen und Messen
    • Daten, Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten

     

    Beurteilungskriterien für „sonstige Leistungen“ im Mathematikunterricht sind:

    • Anstrengungen
    • Lernfortschritte
    • Verständnis von mathematischen Begriffen und Operationen
    • Schnelligkeit im Abrufen von Kenntnissen
    • Sicherheit im Ausführen von Fertigkeiten
    • Richtigkeit von Ergebnissen
    • Flexibilität und Problemangemessenheit des Vorgehens
    • Fähigkeit zur Nutzung vorhandenen Wissens und Könnens in ungewohnten Situationen
    • Selbständigkeit
    • Originalität der Vorgehensweise
    • Fähigkeit zum Anwenden von Mathematik bei lebensweltlichen Aufgabenstellungen
    • Mündliche und schriftliche Darstellungsfähigkeit
    • Ausdauer beim Bearbeiten mathematischer Fragestellungen
    • Fähigkeit zur Kooperation bei der Lösung mathematischer Aufgaben

    Schriftliche Arbeiten

     

    Zur Gestaltung und Bewertung von Mathematikarbeiten wurden die nachfolgend dargestellten Beschlüsse getroffen. Sie sollen sicherstellen, dass in allen Klassen und Jahrgangsstufen die erreichten Lernziele anhand ähnlicher Anforderungen überprüft werden.

    Die meisten Mathematikarbeiten werden parallel und in Abstimmung mit den jeweiligen Stufenlehrern geschrieben.

     

    Aufgabe der Klassenarbeit ist die Überprüfung hinsichtlich der

     

    • Sicherheit in den erarbeiteten mathematischen Kompetenzen
    • Verfügbarkeit von zurückliegenden Stoffgebieten
    • mathematischen Denkfähigkeit.

     

    Die Mathematikarbeiten beinhalten Aufgaben zu unterschiedlichen Anforderungsbereichen:

    I: Reproduzieren (Diese Aufgaben erfordern Grundwissen und das Ausführen von Routinetätigkeiten.)

    II: Zusammenhänge herstellen (Diese Aufgaben verlangen das Erkennen und Nutzen von Zusammenhängen.)

    III: Verallgemeinern und Reflektieren (Diese Aufgaben erfordern komplexe Tätigkeiten wie Strukturieren, Entwickeln von Strategien, Beurteilen.)

     

     

    Zur weiteren Differenzierung können folgende Hilfen und Unterstützungen angeboten werden:

     

    • mehr Bearbeitungszeit
    • Gewährung von weitergehenden Hilfsmitteln
    • Problemlösungen in Partner- oder Gruppenarbeit

     

    Absprachen zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik für die Klassen 2/3/4

     

    System zur Heranführung an die Noten ab dem 2. Halbjahr, 2. Klasse (§ 5/6 AO-GS)

     

    Laut Schulkonferenzbeschluss erfolgt die Rückmeldung über Lernerfolge für alle Kinder der Schuleingangsphase über einen an die Eltern formulierten Lernbericht, der für die Aussagen über den Leistungsstand sowie die Lernentwicklung die oben aufgeführten Kriterien heranzieht. Um die Schülerinnen und Schüler an die Benotung in Klasse 3 und 4 heranzuführen, werden, spätestens ab dem 2. Halbjahr der Klasse 2, Leistungen in Form eines Smileysystems (angelehnt an den Kompetenzpass der Stadt Bochum) an die Eltern und Kinder rückgemeldet. Über diese Art der Heranführung an Noten werden die Eltern der 2. Klässler auf dem 2. Elternabend informiert.

     

    Alle schriftlichen Lernzielkontrollen (Kl.3/4) werden nach folgendem Bewertungsschlüssel bewertet:

      • 3 Klassenarbeiten pro Halbjahr
      • Bewertung:

     

    98-100 % sehr gut
    85- 97 % gut
    66- 84 % befriedigend
    50- 65 % ausreichend
    49- 25 % mangelhaft
    24-  0 % ungenügend
    • Mit der Rückmeldung zur Klassenarbeit erhalten die Kinder auch eine Rückmeldung zu ihren „sonstigen Leistungen“.

     

     

    ZEUGNISNOTE IM FACH MATHEMATIK

     

    Die zusammenfassende Zeugniszensur ergibt sich zu 50 % aus Klassenarbeitsergebnissen und zu 50 % aus der Bewertung der „Sonstigen Leistungen“

     

    SACHUNTERRICHT

    Die Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht orientiert sich an den schulischen Arbeitsplänen der Gräfin-Imma–Schule und an den aufgeführten  Kompetenzerwartungen des Lehrplans NRW. Hierbei wird auf Ebene der Sach- und Methodenkompetenz verbindlich festgelegt, welche Leistungen im Fach Sachunterricht von den Schülerinnen und Schülern in den jeweiligen Jahrgangsstufen erwartet und welche Kompetenzen ausgebildet werden.

     

    Unter Leistungen versteht man alle im Unterricht erbrachten mündlichen, praktischen und schriftlichen Leistungen.

     

     

    zu den mündlichen Leistungen gehören u.a.

     

    • mündliches Erörtern, Vergleichen und Bewerten von Sachverhalten
    • sachgemäße Anwendung von Fachbegriffen
    • Problemlösungen finden
    • Darstellen, Erläutern und Reflektieren von Lernergebnissen
    • Präsentieren von Unterrichtsergebnissen

     

    zu den praktischen Leistungen gehören u.a.

     

    • Planung, Aufbau und Durchführung von Versuchen
    • Pflege von Tieren und Pflanzen
    • sachgerechte Nutzung von Messinstrumenten und Werkzeugen
    • Anfertigung von Zeichnungen, Tabellen und Karten
    • Bauen von Modellen
    • Zusammentragen von themenbezogenen Informationsmaterialien
    • selbständige Arbeit im ausgewählten Angebot der Lerntheke
    • Anlegung von Sammlungen und Ausstellungen

     

     

    Schriftliche Darstellungen und Dokumentationen werden ergänzend bewertet. Dazu zählen u.a.

     

    • Heft-/ Mappenführung
    • Verschriftlichung von z.B. Beobachtungen, Protokollen, Infotexten, Lerntagebüchern, Plakaten und Portfolios
    • Lernzielkontrollen (ab Klasse 3) in Abstimmung mit dem Jahrgangsteam

     

    Die Note im Bereich Sachunterricht setzt sich zum einen aus den mündlich und zum anderen aus den praktisch bzw. schriftlich erbrachten Leistungen zu gleichen Teilen zusammen. Die Darstellung der Teilbereiche im Fach Sachunterricht im Zeugnis erfolgt in den Eingangsklassen als Fließtext, in Klasse 3 ergeben sich unten stehende Kompetenzerwartungen und in Klasse 4 eine Zeugnisnote.

     

    Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

    Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 3

     

    XY beherrscht folgende Kompetenzen in besonderem Maße überwiegend wechselhaft selten/noch nicht
    Sachunterricht
    zeigt Interesse an sachunterrichtlichen Themen.        
    setzt (Vor-) Kenntnisse gezielt im Unterricht ein.        
    gibt Sachinformationen zusammenhängend und detailliert wieder.        
    führt Mappen vollständig, geordnet und übersichtlich.        
    stellt eigene Ergebnisse übersichtlich dar.        
    arbeitet kooperativ und engagiert in der Gruppe mit.        

     

     

    MUSIK

    Lehrplanbezug:

    Im Musikunterricht gilt es vor allem, die Freude und das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Musik zu wecken und zu intensivieren, ihre musikalische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten und ihre musikalischen Kompetenzen zu entwickeln.

     

    Dabei stehen folgende fachbezogene Kompetenzbereiche zur Verfügung:

    • Musik machen
    • Musik hören
    • Musik umsetzen

    In diesen drei Bereichen gilt die Verständigung über Musik als übergeordnet.

    Es wird an folgende Kompetenzschwerpunkte herangeführt[5]:

    Musik machen:

    • Lieder kennen lernen
    • Lieder mit der Stimme gestalten
    • mit der Stimme improvisieren
    • mit Instrumenten improvisieren und experimentieren
    • Musik auf Instrumenten spielen

     

    Musik hören

    • Musik in der Vielfalt begegnen
    • Wirkungen von Musik erfahren
    • Notationselemente verwenden

    Musik umsetzen

    • sich zur Musik bewegen
    • musikalische Szenen gestalten
    • Musik in Bildern umsetzen
    • sich über Musik verständigen

     

    Eine Leistungsbewertung im Fach Musik in der Schuleingangsphase erfolgt vorwiegend durch eine Lernbeobachtung der von den Schülerinnen und Schüler erbrachten mündlichen und fachpraktischen Leistungen.

     

    Fachbezogene Bewertungskriterien sind laut Lehrplan insbesondere:

     

    • Praktisches Einbringen in den drei Lernfeldern wie:

     

    • Hören
    • Singen, Mitsingen, Experimentierfreude mit der Stimme
    • Rhythmus
    • Kreativität, Musik umsetzen in Bilder oder Bewegung
    • Auswendiglernen
    • Kooperation
    • schriftliche Notation von Höreindrücken, beginnende graph. Notation von Melodieverläufen
    • Führen der Musikmappe (Vollständigkeit und Ordentlichkeit)
    • Konstruktives Einbringen individueller und im Unterricht erworbener Kenntnisse, dazu zählen:

     

    • Kenntnis elementarer Begriffe der musikalischen Fachsprache
    • Musik aus verschiedenen Epochen
    • Kenntnis verschiedener Instrumente

     

    • Fähigkeit, Beiträge für gemeinsame Vorhaben zu planen und zu realisieren

    Die Leistungsbewertung kann nicht nur ergebnisorientiert erfolgen, sondern sollte vor allem Anstrengungen und Lernfortschritte als Bewertungskriterien miteinbeziehen. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen gilt es zu berücksichtigen. Natürlich werden die am Ende von Klasse 2 erwarteten Kompetenzen für die Erstklässler entsprechend angepasst.

     

    Zu diesen genannten Aspekten können in Klasse 3 und 4 das Dokumentieren von Lernfortschritten (Führen der Musikmappe), das Notieren von Gestaltungsmöglichkeiten und die in kurzen schriftlichen Tests erbrachten Leistungen in die Leistungsbewertung herangezogen werden. Auch Leistungen, die durch die Darstellung von Lernzuwachs in Form von Referaten, Lernplakaten, Lapbooks u.ä. erbracht werden, fließen in die Bewertung ein.

     

    Kriterien dabei sind:

     

    • die Vollständigkeit und inhaltliche Qualität der erbrachten Leistung
    • die Kommunikations- und die Reflexionskompetenz.

     

    Die Schüler erhalten eine Rückmeldung über ihre schriftlich erbrachte Leistung, z.B. in Form eines Feedbackbogens.

     

    Die Darstellung der Teilbereiche im Fach Musik im Zeugnis erfolgt in der Schuleingangsphase als Fließtext. In Klasse 3 ergibt sich durch unten stehende Kompetenzerwartungen eine entsprechende Zensur und in Klasse 4 erhalten die SchülerInnen eine Zeugnisnote.

    Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

    Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 3

     

     

    XY beherrscht folgende Kompetenzen in besonderem Maße überwiegend wechselhaft selten/noch nicht
    Musik
    zeigt Motivation und Interesse an musikalischen Inhalten.        
    erfasst Rhythmen und Lieder sicher und kann diese wiedergeben.        
    setzt Musik gestaltend um.        
    bringt im Unterricht erworbene Kenntnisse.        

     

     

    KUNST

     

    Jahrgang 1 bis 4

     

    Der Lehrplan für das Fach Kunst zeigt folgende verbindliche Bereiche auf:

     

    • Räumliches Gestalten
    • Farbiges Gestalten
    • Grafisches Gestalten
    • Textiles Gestalten
    • Gestaltung mit technisch-visuellen Medien
    • Szenisches Gestalten
    • Auseinandersetzung mit Bildern und Objekten

     

    In diesen Bereichen ergeben sich jeweils folgende Schwerpunkte:

     

    • Erproben von Materialien, Techniken und Werkzeugen
    • Zielgerichtet gestalten
    • Präsentieren

     

    Folgende Bewertungskriterien liegen laut Lehrplan dem Fach Kunst zugrunde:

    • Neugier, Offenheit und Experimentierfreude
    • Kreativer Umgang mit Techniken, Materialien und Werkzeugen
    • Ökonomischer Umgang mit Ressourcen (Zeit, Material, Arbeitsabläufe)
    • Individualität und Originalität (Produkte, Prozesse, Gesprächsbeiträge)
    • Ausdruck und Aussagekraft einer künstlerischen Lösung
    • Fähigkeit, mit anderen Beiträge für gemeinsame Vorhaben zu planen und zu realisieren (Teamfähigkeit, Kooperationskompetenz)
    • Kommunikations- und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und -produkte
    •  

    Die Leistungsbewertung im Fach Kunst basiert auf den Kompetenzerwartungen des Lehrplans.

    Die Grundlage unserer Bewertung sind alle erbrachten Leistungen:

     

    • Arbeitsergebnisse
    • Anstrengungsbereitschaft
    • individuelle Lernfortschritte (einzeln oder in Gruppen)

     

    Die Bewertungskriterien müssen den Kindern vorab in altersangemessener Form (z.B. anhand von Beispielen) verdeutlicht werden. Dadurch erhalten die Kinder eine Übersicht über die gestellten Leistungsanforderungen.

     

     

    Folgende Bereiche sind im Fach Kunst an unserer Schule zur Beurteilung von Arbeitsprozessen und – ergebnissen  von Bedeutung und können zur Leistungsbewertung in den Zeugnissen herangezogen werden:

     

     

    • Interesse, Offenheit und Experimentierfreude
    • sachgerechte Umsetzung eingeführter Techniken
    • sachgerechter Umgang mit verschiedenen Materialien
    • Anwenden vorgegebener Kriterien
    • ökonomischer Umgang mit den Ressourcen (Zeit, Material)
    • Einbringen eigener gestalterischer Ideen
    • Sorgfalt
    • Ausdauer
    • Entwickeln eines Farb- und Formgefühls

     

    SPORT

    Im  Jahrgang 1 und 2 findet zunächst eine Heranführung an die verschiedenen Leistungsbereiche statt.  Es erfolgt eine schriftliche Leistungsrückmeldung als Fließtext im Zeugnis.

     

    Eine Weiterführung der verschiedenen Leistungsbereiche findet im Jahrgang 3 und 4 statt, an denen sich das Raster- bzw. Notenzeugnis orientiert.

    Die Leistungsbewertung im Fach Sport orientiert sich inhaltlich an denen im Lehrplan Sport NRW (2008) beschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4.

    Grundlage hierfür sind alle von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen. Die Kinder haben ganz unterschiedliche körperliche, psychische und soziale Voraussetzungen mit denen sie am Sportunterricht teilnehmen. Daher muss der individuelle Lernfortschritt und die Anstrengungsbereitschaft bei der Leistungsbewertung besonders

    berücksichtigt werden (vgl. Lehrplan Sport 2008). Deutlich macht dies die folgende Abbildung:

    Abb. 1: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung. 5. Gesamtösterreichisches Symposium, S. 175 – 177. Autoreneigenverlag TAK, Innsbruck 1990

    Nur vor diesem Hintergrund können die koordinativen und konditionellen Fähigkeiten, das technische, taktische und kreativ-gestalterische Können bewertet werden.

    Die Bewertungskriterien werden den Kindern in altersangemessener Form, z.B. anhand von Beispielen, verdeutlicht, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben. So lernen die Kinder, ihre Arbeitsergebnisse selbst einzuschätzen, Lernprozesse und unterschiedliche Lernwege und –strategien gemeinsam zu reflektieren und zunehmend selbst Verantwortung für ihr weiteres Lernen zu übernehmen (vgl. Lehrplan Sport 2008).

    Die Zeugnisbeurteilung im Fach Sport setzt sich aus den beiden Bereichen Schwimmen und Sport zusammen, die jeweils im Verhältnis zu den erteilten Stunden stehen. Für diese Bereiche gelten folgende Bewertungskriterien:

    • Zeigt in allen Bereichen Bewegungsfreude und Anstrengungsbereitschaft (30%)
    • Motorische Fähigkeiten/Fertigkeiten (50%)
      • Zeigt in allen Bereichen Leistungsfähigkeit
      • Erlernt neue Bewegungsformen schnell und kann diese sicher anwenden
      • Erfasst Spielsituationen schnell und wendet diese sicher an
      • Zeigt individuelle Lernfortschritte
    • Beweist Fairness und Hilfsbereitschaft (20%).

     

    RELIGION

     

    Aufgaben und Ziele:

     

    „Der Unterricht soll zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen.“ Von daher hat er die Aufgabe, strukturiertes und lebensbedeutsames Grundwissen über den Glauben der Kirche zu vermitteln, mit Formen gelebten Glaubens vertraut zu machen sowie die religiöse Dialog- und Urteilsfähigkeit zu entwickeln und zu fördern.“

     

    „Jeder Unterricht bemüht sich darum, Haltungen wie Verantwortungsbewusstsein, Achtung vor anderen Menschen, Gerechtigkeit und Solidarität zu fördern.“

     

     

    Die folgenden Haltungen sind nicht alle exklusiv christlich, aber für den christlichen Glauben bedeutsam:

     

    • Wachheit für die Fragen nach dem Woher, Wohin und Wozu des menschlichen Lebens
    • Lebensfreude
    • Dankbarkeit für das Leben und die ganze Schöpfung
    • Sensibilität für das Leiden anderer
    • Hoffnung auf ein Leben über den Tod hinaus
    • Wertschätzung des Glaubens der katholischen Kirche

     

    „Aufgabe des Unterrichts ist es besonders, die Kinder zu befähigen, die Welt und das Leben sensibel wahrzunehmen, zu bestaunen, zu befragen und zu deuten.“

     

    Ziel des Katholischen Religionsunterrichtes ist es, Haltungen wie Verantwortungsbewusstsein, Achtung vor anderen Menschen, Gerechtigkeit und Solidarität zu fördern.

     

    Leistungsbewertung katholischer Religionsunterricht

     

    Im Lehrplan wird der katholische Religionsunterricht in fünf Bereiche gegliedert:

     

    • Ich, die anderen, die Welt und Gott
    • Religion und Glauben im Leben der Menschen
    • Das Wort Gottes und das Heilshandeln
    • Leben und Glauben in Gemeinde und Kirche
    • Maßstäbe christlichen Lebens

     

     

    Die fünf Bereiche enthalten die zentralen Inhalte des christlichen Glaubens und werden miteinander vernetzt. Diesen Bereichen sind verschiedene Kompetenzerwartungen und Schwerpunkte (s. Lehrplan und Arbeitsplan Katholische Religion) zugeordnet.

     

    Die Kompetenzen sollen die Kinder jeweils am Ende der Schuleingangsphase bzw. am Ende von Klasse 4 erworben haben.

    Leistungsbewertung und Leistungsförderung und Notengebung im Fach Religion muss unabhängig sein von der Glaubensentscheidung und Glaubenspraxis der Schüler/innen.

     

    Die christliche Botschaft ist ein Angebot, dessen Annahme auf freier Entscheidung beruht. Grundlage jeder Leistungsbewertung im Fach Religion ist die christliche Botschaft, dass jeder Mensch unabhängig von seinen Leistungen und dem Grad des Erreichens von Kompetenzen und Zielen von Gott angenommen ist.

     

    So ergibt sich im Fach Religion eine nicht messbare und nicht bewertbare innere Seite und eine messbare und bewertbare äußere Seite.

    Was in der Leistungsbeurteilung gemessen werden darf und soll, kann nur im Zusammenhang mit dem Lehrplan und den darin beschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4 beantwortet werden.

     

    (Alle Zitate sind den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen entnommen.)

     

     

    Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Religion sind alle von den Schülern und Schülerinnen erbrachten Leistungen. Alle Anstrengungen und individuellen Lernfortschritte sowie in Einzelarbeit und in Gruppen erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen werden zur Leistungsfeststellung herangezogen.

     

     

    Beurteilung im Fach katholische Religionslehre:

    – mündliche Mitarbeit (insbesondere die Qualität):                70%

    – inhaltsbezogene schriftliche Leistungen:

    (Plakate mit Texten und Bildern, freie Texte,

    Bilder, Leporellos, …): 20 %

    – Führen von Lerndokumenten, Mappen, Heften etc.                   10%

     

    Es werden keine Tests/ Lernzielkontrollen geschrieben, die eigens der Leistungsbeurteilung dienen. Nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte werden bewertet.

     

    Leistungsbewertung IM FACH evangelische Religion

     

     

    Aufgabe und Ziele

     

    „Es ist evangelisches Verständnis der christlichen Botschaft, dass jeder Mensch in seinem individuellen Menschsein von Gott angenommen ist, unabhängig von seinem Leistungsvermögen und dem Grad des Erreichens fremdbestimmter Ziele.“ (Lehrplan, S.162)

    Aus dem Anspruch dieses Menschenbildes leitet der aktuelle Lehrplan für den Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre eine besondere Verpflichtung zur individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes ab.

    Bei allen Themen im Religionsunterricht wird ein Bezug zur Lebenswelt und zum Erfahrungsraum der Schülerinnen und Schüler hergestellt. Auf diese Weise entsteht ein Dialog zwischen dem Kind, dem evangelischen Bekenntnis und der christlichen Religiosität.

     

    Der evangelische Religionsunterricht sieht vier miteinander vernetzte Erfahrungsräume:

     

    • Die Erfahrungen des Kindes in seiner Beziehung zu sich selbst
    • Die Erfahrungen des Kindes in seiner Beziehung zu Gott
    • Die Erfahrungen des Kindes in seiner Beziehung zu anderen Menschen
    • Die Erfahrungen des Kindes in seiner Beziehung zur Schöpfung

     

    Somit leistet der evangelische Religionsunterrichts einen spezifischen Beitrag zur Förderung in Bereichen, die vor allem die Persönlichkeit der Schüler zentral betreffen.

     

    Dabei geht es um:

    1. Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung
    2. eine allgemeine und religiöse Deutungskompetenz
    3. die Entwicklung einer durch biblisch-christliche Tradition und Hoffnung bejahte Lebenshaltung

     

    1. ein Verständnis für das Leben und Glauben in Gemeinde und Kirche
    2. die Entwicklung einer toleranten und zu sozialem Handeln bereiten Haltung gegenüber dem im biblischen Sinne „Nächsten“.

     

    Das Ziel des evangelischen Religionsunterrichtes ist es „Mündigkeit, Selbst- und Mitbestimmungsfähigkeit und Kompetenzen zu solidarischem Handeln“ (Handreichung zum neuen Lehrplan S. 31) zu fördern.

     

    Die individuelle Förderung beinhaltet auch im evangelischen Religionsunterricht eine kontinuierliche Rückmeldung über die Lernentwicklung und den jeweils erreichten Kompetenzstand sowie eine stete Ermutigung zur Weiterentwicklung  anhand dem Lerner transparent gemachter Ziele.

     

    Der Lehrplan unterscheidet hinsichtlich der Leistungsfeststellung zwischen einer „messbare(n) und bewertbare(n) äußere(n) Seite“ und einer „nicht messbare(n) und nicht bewertbare(n) innere(n) Seite“(Lehrplan, S. 162) und weist ausdrücklich darauf hin, dass „religiöse Überzeugungen, das religiöse Leben und die religiöse Praxis der Schülerinnen und Schüler“ nicht Gegenstand der Leistungsbewertung sind (siehe Lehrplan, S. 163).

    Diese orientiert sich vielmehr an den Kompetenzerwartungen, die jeweils für den Abschluss der Schuleingangsphase sowie für das Ende des vierten Schuljahres formuliert sind.

     

    Grundlage der Leistungsbewertung sind alle mündlich, schriftlich und praktisch erbrachten Leistungen, wobei nicht nur Ergebnisse, sondern immer auch Anstrengungen, Bereitschaften und Lernfortschritte sowie in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen bewertend einzubeziehen sind.

     

    (Alle Zitate sind den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen entnommen.)

     

    Fachbezogene Kriterien der Leistungsbewertung sind:

     

    • die Fähigkeit, existentielle Fragen zu stellen und christlich geprägte Antworten zu durchdenken sowie Zeugnisse fremder Lebenserfahrung mit eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen

     

    • die Fähigkeit, sich sachlich und sprachlich angemessen sowie inhaltlich relevant mit Unterrichtsinhalten auseinanderzusetzen

     

    • die Bereitschaft und Fähigkeit zu aktiver Mitarbeit in verschiedenen Sozialformen und unterschiedlichen Handlungszusammenhängen ( Feste, Projekte, vorbereitende Hausaufgaben, Gottesdienste…)

     

    • Einschätzbarkeit sowie Zuverlässigkeit hinsichtlich übernommener Aufgaben

     

    • Sorgfalt bei der Erstellung von Produkten (Exponate, Mappe, Portfolio…)

     

    • das Einbringen von Wissen und Kompetenzen aus anderen Fächern

     

    • die Bereitschaft und Fähigkeiten, verschiedene Ausdrucksmittel zur Kommunikation über die Unterrichtsinhalte zu nutzen (musikalische, ästhetische, theatralische…)

     

    • Fähigkeiten im Umgang mit bildhafter Sprache sowie eine grundsätzliche Bereitschaft, der Vielschichtigkeit/Mehrdimensionalität menschlicher Wirklichkeitserfahrung und -deutung nachzugehen

     

    Beurteilung im Fach evangelische Religionslehre:

    mündliche Mitarbeit:                               70%

    schriftliche sowie praktische Mitarbeit:      30 %

     

     

    Im Bereich der mündlichen Mitarbeit werden u.a. folgende Leistungen gewertet:

     

    • antizipatorisch-konkretisierendes Erschließen von Texten im dialogischen Bezug
    • assoziative oder von Vorwissen geleitete Annäherung an neue Themen
    • Bildbetrachtung im Wahrnehmungsaustausch
    • Erfahrungsaustausch
    • szenisches Spiel
    • reflexiver Umgang mit intuitiven Ausdrucksformen
    • Beteiligungsverhalten bei Unterrichtsgängen…
    • Sorgfalt bei der Mappen-, Heft-, Portfolio-Gestaltung
    • Schriftliche Arbeiten: freie Texte, Bilder, etc.
    • Darbietung von Gruppenarbeitsergebnissen
    • die Bereitschaft, Aufgaben zu übernehmen und auszuführen
    • Vorbereitung von Feiern und Projekten incl. inhaltlicher Ausgestaltung und öffentlicher Präsentation
    • unterschiedliche Formen des Gestaltens, Darstellens, Auswertens und

    Erkundens

     

    Es werden keine Tests/ Lernzielkontrollen geschrieben, die eigens der Leistungsbeurteilung dienen. Nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte werden bewertet.

     

    In den Fächern evangelische und katholische Religionslehre werden folgende fachbezogene Kriterien formuliert:

     

    Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen (Berichtszeugnisse)

    Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 1 und 2

     

    XY..

     

    • zeigt Interesse an religiösen Themen

     

    • beteiligt sich sachbezogen an den Inhalten

     

    • gibt erarbeitete Inhalte und Geschichten aus der Bibel wieder

     

    • geht auf Probleme der Menschen und des menschlichen Miteinanders ein.

     

    Leistungsrückmeldung in den Zeugnissen

    Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 3 und 4

     

    XY beherrscht folgende

    Kompetenzen

    in besonderem Maße überwiegend wechselhaft selten/noch nicht
    Religion
    zeigt Interesse an religiösen Themen.        
    setzt Kenntnisse gezielt im Unterricht ein.        
    bringt sich bei der Deutung religiöser Darstellungsformen ein.        
    stellt sinnvolle themenbezogene Fragen und sucht nach Antworten.        
    überträgt biblische Sätze und Geschichten auf die eigene Lebenswelt.        

     

     

     

    [1] vgl. Richtlinien für die Grundschule NRW, Ausgabe 2008, Kapitel 6.2

    [2] vgl. Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), § 5

    [3] vgl. Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), § 5

    [4]             vgl. Richtlinien für die Grundschule NRW, Ausgabe 2008, S.36

    [5]           vgl. Lehrplan Musik, Ausgabe 2008, Kapitel 3.1