Schwimmunterricht an der Gräfin-Imma-Schule, Vereinbarungen und Regeln
Liebe Eltern,
Das Tragen einer Badekappe ist Pflicht
Alle Kinder tragen beim Schwimmen eine Gummibadekappe. Die Gummibadekappe kann zwar leider nicht ganz verhindern, dass die Haare nass werden, aber dies in den meisten Fällen deutlich verringern. Besonders freuen wir uns, wenn auf den Badekappen mit Edding dick der Vorname des Kindes steht. Dieses erleichtert den Fachlehrern die Ansprache der Kinder (sollte allerdings ab und zu nachgeschrieben werden). Den jüngeren Kindern helfen wir gerne beim Aufsetzen der Kappen. Wir sind aber dankbar, wenn Sie das Aufsetzen mit Ihrem Kind üben und die Kinder dies nach und nach selbst können.
Das Tragen von Schwimmbrillen
Im ersten Schuljahr sollen die Kinder keine Schwimmbrillen tragen. Ab der zweiten Klasse können die Kinder zum Schwimmen Brillen tragen. Diese müssen aber für Tauchübungen abgelegt werden, da bereits ab einer geringen Wassertiefe dauerhafte Verletzungen des Auges entstehen können.
Im ersten Schuljahr steht das Erlangen der Wassersicherheit im Vordergrund. Dazu gehört auch, dass die Kinder in der Lage sind, Spritzwasser zu ertragen und sich ohne Schwimmbrille unter Wasser zu orientieren. (Sollten die Kinder mal unverhofft in ein Becken fallen, können sie auch nicht zuvor eine Brille anziehen.)
Da wir aus Erfahrung wissen, dass die Kinder mit Eintritt in das zweite Schuljahr sich recht sicher im Wasser bewegen und sich unter Wasser orientieren können, rückt das Trainieren einzelner Techniken in den Vordergrund. Hier kann das Tragen einer Schwimmbrille von Vorteil sein. Bitte achten Sie darauf, dass die Kinder die Brillen eigenständig einstellen und aufsetzen können. Das Tragen einer Brille ist nicht Pflicht!
Duschen
Vor und nach dem Schwimmen wird sich gründlich abgeduscht. Die Badekappen bleiben beim Duschen auf.
Schwimmabzeichen
Wir empfehlen allen Eltern, die Schwimmabzeichen der Kinder in einem öffentlichen Bad zu erwerben.
Jeder Bademeister ist berechtigt Schwimmabzeichen abzunehmen. Ohnehin müssen die Kinder für den Sprung vom 1-Meter-Brett (ein Prüfungsteil des Bronzeabzeichens) ein öffentliches Bad aufsuchen, um den Nachweis zu erlangen.
Für uns ist es sehr zeitaufwendig und organisatorisch nicht ganz einfach, 20 Kindern das Abzeichen abzunehmen. Außerdem halten wir es für sinnvoller, die geforderten Strecken auf einer 25m- oder gar 50m-Bahn zurückzulegen, als in unserem kleineren Lehrschwimmbecken. Somit verschaffen Sie sich als Eltern auch selber ein Bild über die Schwimmleistungen Ihres Kindes. Über die Kinder informieren wir die Eltern, ab wann das jeweilige Kind u.E. das Abzeichen ablegen kann.
Kopfbedeckungen nach dem Unterricht
Nach den Herbstferien bis zu den Osterferien haben die Kinder nach dem Schwimmunterricht eine (wärmende) Kopfbedeckung zu tragen. Achten Sie bitte darauf, dass die Kinder eine entsprechende Mütze, Kapuze, Tuch,… bei sich haben.
Das Kind kann wegen Krankheit nicht mitschwimmen
Wenn Kinder krankheitsbedingt nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, nehmen sie in der Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Ausnahme: Liegt die Schwimmstunde in der ersten Unterrichtsstunde, kann das Kind zu Hause bleiben bzw. als Betreuungskind in die OGS gehen. Bitte benachrichtigen Sie in diesem Fall einen Mitschüler.
Liegt die Schwimmstunde in der letzten Stunde, kann der Schüler/die Schülerin ebenfalls bereits nach Hause bzw. in die Betreuung gehen.
Das Fehlen ist schriftlich bei der Schwimmlehrerin/ beim Schwimmlehrer zu entschuldigen.
Bei längeren Fehlzeiten ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit.
Liebe Eltern,
hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Schwimmunterricht. Bitte lesen Sie diese gründlich durch.
Herzlichen Dank
Die Schwimmlehrer/innen des Gräfin-Imma-Teams